Nachträgliche Reisepreiserhöhung

Nachträgliche Reisepreiserhöhung

Eine nachträgliche Erhöhung des Reisepreises ist zulässig, wenn

a) zwischen dem Antritt der Reise und dem Abschluss des Reisevertrages mindestens vier Monate liegen,

b) die Reisepreiserhöhung maximal bis 20 Tage vor Reiseantritt erfolgt

c)  der Reiseveranstalter sich die Erhöhung des Reisepreises vorbehalten hat

d) die Beförderungskosten (z.B. Flugbenzin) oder die Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) gestiegen sind oder eine Änderung von Wechselkursen ausgeglichen werden soll

e) der neue Preis dem Reisenden genau vorgerechnet wird. 

Bei einer nachträglichen Reisepreiserhöhung um mehr als 5 Prozent, ist der Reisende berechtigt:

a) ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung der bisher geleisteten Zahlungen, vom Vertrag zurückzutreten.

oder

b) vom Reiseveranstalter ersatzweise eine mindestens gleichwertige Reise aus seinem Angebot zum bisherigen Preis zu verlangen.